Bürgerbeteiligung

Beteiligen Sie sich jetzt - für eine gesicherte und schöne 
Zukunft für unsere Plecher Heimat!

 

 

Erst seit kurzem gibt es die Möglichkeit, offiziell Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen.

 

Es gilt eine Frist bis zum 20. März 2026

 

Wir haben bei der Bekanntmachung im Amtsblatt keine konkrete Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse) gefunden, wohin Sie Ihre Einwendungen schicken können. Um die Transparenz zu erhöhen, haben wir die Kontaktmöglichkeiten untenstehend nochmals aufgeführt.

 

Unser Appell: Um gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird, und die unser Anliegen angemessen berücksichtigt, ist es nötig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen und offiziell Wünsche und Bedenken äußern. Denn Eines ist klar: Wenn Karl's Erlebnisdorf erst einmal in Plech angekommen ist und dann im Nachhinein festgestellt wird, dass unsere Straßennetze überlastet sind und ganz Plech zum Tourismus-Zentrum wurde - dann ist es zu spät. Wir finden: Es muss jetzt gehandelt werden.

 

Wie formuliert man eine Einwendung?

Sie können Ihre Einwendung selbstverständlich ohne Anwalt selbst verfassen. Diese Punkte sollten Sie berücksichtigen:

  • Absender: Name und Adresse.
  • Adressat: Gemeinde Plech.
  • Betreff: Eindeutige Bezeichnung des Bebauungsplans ( „Einwendung gegen die dritte Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan „Freizeitpark/Erlebnis-Dorf Spitzleite“).
  • Betroffenheit: Darlegen, warum man persönlich betroffen ist (zum Beispiel Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, Bewohner der Gemeinde, der als Pendler täglich zur Autobahnauffahrt fahren muss etc.).
  • Begründung: Konkrete Kritikpunkte nennen (z.B. zu viel Verkehr und Staugefahr, Lärm- und Umweltbelastungen, Minderung der Lebensqualität durch Flächenverbrauch etc.).
  • Forderung: Beantragen, die Befürchtungen zu prüfen, den Plan entsprechend zu ändern bzw. ergänzen oder das Verfahren einzustellen usw.

Die Gemeinde muss alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und gegeneinander abwägen. Sie erhalten in der Regel eine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

 

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auch schriftlich in der Verwaltung des Marktes Plech (Hauptstraße 15), oder im Rathaus der VG Betzenstein (Nürnberger Straße 5) abgegeben oder zur Niederschrift während der Dienststunden (Dienstag von 17:00 - 18:00 Uhr) gegeben werden.

 

Möchten Sie eine Stellungnahme in elektronischer Form abgeben, so senden Sie bitte Ihre Stellungnahme an folgende E-Mail: bauleitplanung@vgem-betzenstein.bayern.de.

 

 

 

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