Was uns unklar ist
Wir sperren uns nicht gegen eine sinnvolle und angemessene Nutzung des Geländes des ehemaligen Fränkischen Wunderlandes. Die Gemeinde hat vor einigen Jahren einen Vertrag mit Herrn Dahl (Karl's Erlebnisdörfer) geschlossen. Dieser möchte als Investor auf der Fläche des ehemaligen Fränkischen Wunderlandes einen weiteren seiner sehr erfolgreichen Freizeitparks bei uns in Plech errichten. Aus Gesprächen wissen wir, dass die Stimmung in der Gemeinde durchaus geteilt ist. Einige Menschen haben positive Erwartungen in Bezug auf Karls Erdbeer-Erlebnisdorf in Plech, viele haben sich noch gar keine Gedanken gemacht. Vor allem direkte Anwohner haben ein ungutes Gefühl, was auf sie zukommt. Natürlich ist bekannt, dass die Bebauung unserer Gemeinde dringend benötigte finanzielle Mittel bringen kann (Stichwort: Gewerbesteuer), aber es wird auch der Erholungswert unserer schönen landschaftlichen Umgebung geschätzt.
So, wie das Vorantreiben des Prozesses der geplanten Bebauung bis jetzt bei uns angekommen ist, nämlich ohne großen Informationsfluss aus der Gemeinde oder gar in Form von einer Bürgerbeteiligung, haben wir noch viele Fragen und Befürchtungen hinsichtlich des Schutzes unserer Interessen. Die Anlieger schon bestehender Karl's Erlebnisdörfer haben vielfach negative Erfahrungen gemacht: Die Zeitungen und das Internet berichten von Verkehrschaos, starker Lärmbelastung und Vernichtung von wertvollen ökologischen Flächen: Siehe Auswahl Veröffentlichungen in Zeitungen und Internet.
Das liegt zum einen an dem Wirtschafts-Konzept des Investors (Herr Dahl), der praktisch keine Regelungen oder Begrenzungen des Besucherstromes ergreift. Stattdessen bietet er kostenfreies Parken, kostenlosen Eintritt und ebenfalls die kostenlose Nutzung vieler Attraktionen. Wir verstehen nicht, wieso die Gemeinde dem Investor jeden nur möglichen Gestaltungsfreiraum im B-Plan einräumen möchte.
1. Thema Verkehr
Die positive Prognose der Verkehrsuntersuchung durch die BrennerPlan GmbH vom September 2025 geht nur dann auf, wenn die geschätzte Besucherzahl von ca. 385.000 im Jahr stimmt. Diese Zahl wurde dem Gutachter von Herrn Dahl vorgegeben. Diese Zahl erscheint uns deutlich zu niedrig angesetzt. Eine realistische Größenordnung liegt bei etwa dem dreifachen Wert (rund 1.250.000 Gäste pro Jahr).
Begründung:
> Im Jahr 2024 verzeichneten die sechs Standorte der Karls Erlebnis-Dörfer in Deutschland einen neuen Rekord von mehr als 7,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern (Pressemitteilung von Herrn Dahl Ende 2024).
> Das Unternehmen verzeichnet ein stetiges Wachstum und zählt zu den führenden Freizeitpark-Anbietern in Deutschland.
> Die Zahlen beziehen sich auf die insgesamt sechs Erlebnis-Dörfer (Stand Ende 2024), darunter die Standorte in Rövershagen, Elstal (Berlin) und Döbeln.
Rechnet man die Gesamtzahl der Gäste auf ein Erlebnisdorf um, ergeben sich mindestens 1.250.000 Besucher/innen und Besucher pro Jahr. Die für Plech prognostizierten 385.000 Gäste sind also gerade einmal ein Drittel (!) der tatsächlichen Zahlen.
Der mögliche Einwand, Plech sei ja viel kleiner als die übrigen Erlebnisdörfer, sticht unseres Erachtens nicht, da die Anlage äußerst verkehrsgünstig an der A9 liegt und damit als willkommener Rastplatz angesteuert werden wird (auch, wenn Herr Dahl das in seinem offenen Brief anders eingeschätzt hat). Außerdem ist das Erlebnisdorf das erste in Bayern und hat somit eine sehr hohe Anziehungskraft.
Lösungsmöglichkeiten:
Die Gemeinde schreibt die von Herrn Dahl selbst ins Spiel gebrachten 385.000 Besucher als Maximalzahl im Bebauungsplan fest. Da mit einer höheren Besucherzahl sehr wahrscheinlich eine Überlastung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur einher gehen wird, wäre allenfalls eine neue gutachterliche Berechnung notwendig, die eine ‚Obergrenze‘ ermittelt: Wie viele Fahrzeuge können ohne Veränderung der bestehenden Infrastruktur auf der vorhandenen Autobahnausfahrt, dem Kreisverkehr, der Staatsstraße und der vorhandenen Zahl der Parkplätze auf dem Areal des Erlebnisdorfes maximal verkraftet werden, ohne dass es zu Rückstaus und Überbelastung der Straßen kommt.
Die Fahrten von und zur Autobahnanschlussstelle bzw. zu den Einkaufsmärkten werden für alle Plecher und Plecherinnen wesentlich länger dauern und viele Nerven kosten. Es entstehen Stressreaktionen, Zeitnot, Gereiztheit und Aggression, psychische Erschöpfung, Verspannungen, erhöhter Blutdruck usw. Dazu kommen die negativen Auswirkungen durch Schadstoffe und Lärm. Ist die Autobahnausfahrt Plech verstopft, weicht der Verkehr aus Süden über die Ausfahrt Hormersdorf aus. Dann rollt der ganze Verkehr über die Riegelsteiner Straße durch die Hauptstraße. Ein sicheres Überqueren der Hauptstraße wird dann nicht mehr möglich sein. Ein weiteres Problem werden die vielen Fremdparker sein, wenn die Parkplätze am Erlebnisdorf überfüllt sind.
2. Lärmschutz für die Anwohner (Schallimmissionsprognose)
Da der Freizeitpark direkt an reines Wohngebiet angrenzt, möchten wir, dass die Gemeinde bereits im vorhabenbezogenen Bebauungsplan dem Schutz der Anwohner durch Lärmbelastung besonders Rechnung trägt. Da es bislang noch keine verbindliche Übersicht der genauen Verteilung der Attraktionen seitens des Investors gibt, ist die Schallimmissionsprognose unseres Erachtens nicht aussagekräftig genug. Wichtig ist, dass nicht nur prognostizierte Daten und Durchschnittswerte herangezogen werden, sondern die tatsächlich erzeugte Lärmemission gemessen wird, um festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte an allen Stellen des Wohngebietes auch tatsächlich eingehalten werden.
Das Konzept des ‚naturnahen Freizeitparks‘ mit ausreichender begrünter Pufferzone (Erdwälle, begrünte Wände, Bepflanzung, Gewässer etc.) zu den Wohngebieten ohne jede lärmverursachende Attraktion ist verbindlich vorzuschreiben. Hier müssen auch die besonders niedrig angesetzten Emissionswerte für ‚naturnahe Parks‘ in den Lärmschutzmaßnahmen Anwendung finden und allen zukünftigen Erweiterungsbaumaßnahmen verbindlich zugrunde gelegt werden.
Auch für die hier maßgebliche Schallimmissionsprognose spielt die zu niedrig angesetzte Besucherzahl eine Rolle: Zwar steigt der Lärmpegel von Menschenmengen logarithmisch, nicht linear. Aber eine Verdreifachung der Personen bedeutet auf jeden Fall mindestens eine Steigerung um +4,8 dB. Dies würde schon jetzt zu einer Übersteigung der Grenzwerte, so wie sie in Tabelle 7 der Schallimmissionsprognose ausgewiesen sind, führen.
Begründung:
Den berechtigten Schutz vor Lärmbelastung mit Bemerkungen, wie: „Wer damals neben dem Wunderland gebaut hat, muss die Belästigung auch heute wieder in Kauf nehmen und ist selbst schuld“ ist inakzeptabel. Denn der damals wirksame Flächennutzungsplan hat das Gelände als ‚Sonstige Grünflächen, hier Erholungszentrum mit Märchengarten‘ ausgewiesen. Damit kann aber nicht mehr behauptet werden, dass die Anwohner ja bereits beim Kauf des Hauses gewusst hätten, was da auf sie zukommt. Ein Erlebnisdorf ist vom Charakter her etwas ganz anderes als das ehemalige Fränkische Wunderland. Die aufgemachte Gleichung: ‚Freizeitpark ist gleich Freizeitpark‘ ist in unseren Augen falsch. Es gibt heute ganz andere technische Möglichkeiten der Besucherlenkung als noch zu Zeiten des Fränkischen Wunderlandes. Die Interessen der Anlieger sind daher von der Gemeinde als Vertreterin für alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend positiv zu berücksichtigen.
3. Besucherlenkung und nachhaltiger Tourismus
Wir möchten, dass sich die Gemeinde Plech zu einem Konzept des nachhaltigen Tourismus im Sinne der bayerischen Staatsministerin für Landwirtschaft und Tourismus, Frau Michaela Kaniber, bekennt und dies im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festschreibt. Die Presseinformation der Ministerin finden Sie HIER. (https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2025/bayerns-tourismus-setzt-auf-nachhaltigkeit/index.html)
Im Kern geht es darum, dem Investor vorzugeben, dass sein Vorhaben sozial- und umweltverträglich sein muss. Das kommt sowohl den Gästen, den Beschäftigten und auch den Einheimischen zugute und bewahrt unsere lebenswerte Heimat. Lebensqualität und Akzeptanz für den Tourismus gehören untrennbar zusammen. Nur wenn Tourismus im Einklang mit Mensch und Natur steht, bleibt er langfristig erfolgreich. Um das zu erreichen, bedarf es auch des Instruments der Besucherlenkung. Wir möchten, dass unsere Gemeinde bereits im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festschreibt, dass der Investor verpflichtet wird, zeitgemäße und wirksame Maßnahmen zu einer Begrenzung der Besucher/innen zu planen und umzusetzen.
Wir verlangen darüber hinaus von der Gemeinde, dass sie sowohl Überquerungshilfen in der Hauptstraße (Ampeln, Zebrastreifen etc.), als auch verkehrsberuhigende Maßnahmen (Tempo 30) und vor allem Anwohnerparkzonen mit kontinuierlicher Überwachung und das zeitnahe Abschleppen von Fremdparkern im Wohngebiet (besonders im Herrlesgrund und den davon abgehenden Nebenstraßen) verbindlich garantiert.
Begründung:
> Während überall auf der Welt versucht wird, dem Übertourismus Einhalt zu gebieten (Venedig verlangt Eintritt und begrenzt den Besucherstrom; Museen und Thermen verkaufen zeitlich begrenzte Eintrittskarten etc.), lebt das Erfolgskonzept von Herrn Dahl gerade davon, den Besucher/innen keinerlei Einschränkungen zu machen mit dem Motto „Je mehr Gäste, umso besser!“
> Die negativen Folgen werden sein: Überlastung des Verkehrsnetzes, Staus, erhöhte Lärmbelastung, Abfall und Müll auf den Parkplätzen, Fremdparken in der Ortschaft, Minderung der Lebensqualität der Einheimischen, Zerstörung von Naturflächen usw.
4. Öffnungszeiten
Öffnungszeiten sind ein wichtiges Instrument zur Begrenzung der Lärmbelastung für die Anwohner, aber auch für die Belastung der Verkehrsinfrastruktur. Wir schlagen vor, einen Zeitraum von 10 bis 18 Uhr als Kernöffnungszeit (März bis Oktober) festzuschreiben. Generell sollte es eine Winterpause (mit Ausnahmen) geben und vor allem an Wochenenden und Feiertagen zum besonderen Schutz der Anwohner eine Reduzierung der lärmintensiven Angebote mit Öffnungszeiten von 11 bis 17 Uhr. Wir lehnen uns mit der Forderung an die Öffnungszeiten anderer Freizeitparks in Franken an – zum Beispiel Schloss Thurn oder Geißelwind.
Begründung:
Eine Orientierung an vergleichbaren Parks in der Umgebung ergibt, dass eine Wirtschaftlichkeit eines Freizeitparks auch bei strenger geregelten Öffnungszeiten zum Schutz der Anwohner durchaus gegeben ist. Die Arbeitsplatzsituation ist davon ebenfalls unberührt. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten für die Besucher/innen kommt dann ja sowieso noch der Reinigungsdienst, die An- und Abfuhr von benötigten bzw. zu entsorgenden Materialien. Auch ist mit einem gewissen Verkehr vor der Öffnung und nach der Schließung zu rechnen, die noch dazu gerechnet werden müssen.
5. Naturschutz
Wir möchten, dass der Einwand des Bund Naturschutzes bezüglich der geplanten Neuversiegelung im großen Maßstab durch eine Gebäudehalle und geteerte Parkplatzflächen berücksichtigt wird. Es ist zu prüfen, ob die Dimension der Halle verkleinert werden kann. Die Parkflächen können statt mit Asphalt auch wasserablauffördernd mit Rasengittersteinen gebaut werden. Zudem sollte dem Einwand des Landratsamtes vom 18.11.2022 statt gegeben werden, der dafür plädiert, auf den optionalen Parkplatz auf den Flurstücken 1615/0 sowie 1617/0 (nördlich der Straße) zu verzichten. Die Begründung teilen wir: ‚Der extensiv genutzte Grünlandbestand liegt in der naturschutzfachlich besonders hochwertigen mageren, artenreichen Ausprägung vor. Dieser Grünlandbestand ist nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG sowie Art. 23 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen, sind verboten.’